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So rechnen Sie periphere intravenöse Infusionen richtig nach GOÄ ab
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Berechnungsfähigkeit von Infusionen nach den Nrn. 271 und 272 GOÄ: Wie oft sind diese Infusionen berechnungsfähig? Welche anderen Leistungen dürfen daneben abgerechnet werden? Müssen die Infusionen vom Chefarzt selbst erbracht werden? Der folgende Beitrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen. |
Legen des Zugangs, Erstinjektion
Wird für die Infusion erst ein peripherer Zugang gelegt (Venenverweilkanüle), ist dies gemäß Abschnitt C II. GOÄ, allgemeine Bestimmungen, Satz 5 ein nicht eigenständig berechnungsfähiger Bestandteil der Infusionsleistung: „Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach Nrn. 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten“.
PRAXISTIPP | Erfolgt jedoch vor der Infusion über diesen Zugang eine Injektion (auch z. B. Natriumchlorid), ist dafür die Nr. 253 GOÄ (i. v.-Injektion) berechnungsfähig. Mit „gegebenenfalls“ ist gesagt, dass das Legen des Zugangs nicht obligat für die Infusionsleistung ist. Sie kann auch dann berechnet werden, wenn die Infusion über einen bereits liegenden Zugang eingebracht wird. |
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