04.03.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Injektionen neben Punktionen selten abrechenbar
Ein Abonnent stellte die Frage, ob eine in gleicher Sitzung neben einer Gelenkpunktion erfolgte intraartikuläre Injektion berechenbar sei. Schließlich habe man zuerst eine vollständige Punktion mit Ablassen von Gelenkflüssigkeit erbracht und erst dann eine Injektion. Beides sei eigenständig medizinisch indiziert.
Die Bestimmung vor Abschnitt C III der GOÄ („Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injektionen...“) stellt nicht auf medizinische Zusammenhänge, sondern auf den Leistungsinhalt im zeitlichen Zusammenhang ab. Beide Leistungen erfordern zu ihrer Durchführung eine Punktion, so dass eine Injektion neben einer Punktion an demselben Gelenk nur dann berechenbar wäre, wenn beide Leistungen nicht über die liegende Kanüle, sondern über getrennte Einstiche erfolgten.