Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.12.2008 | Der GOÄ-Spiegel

    Konsil ist nicht berechenbar

    Für die Erörterung des weiteren Vorgehens bei einem Patienten mit dem einsendenden Arzt – zum Beispiel bei einer Schnellschnittuntersuchung – darf der Pathologe das Konsil (Nr. 60 GOÄ) nicht berechnen. Bei Wortsinnauslegung der zur Nr. 60 in der GOÄ genannten Voraussetzung der „persönlichen Befassung mit dem Patienten“ können wir die Befassung mit dem eingesandten Material nicht als die mit dem Patienten sehen.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 18 | ID 123204