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  • 05.08.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    Multiple Prostata-PE: Nr. 319 GOÄ auch mehr als sechsmal berechnungsfähig

    Im „Chefärzte Brief“ vom Mai 2005 hatten wir die Empfehlung der Bundesärztekammer vorgestellt, multiple Prostata-PE´s mit höchstens sechsmaligem Ansatz der Nr. 319 GOÄ (Punktion Prostata, 200 Punkte) zu berechnen. Diese Empfehlung ist inzwischen obsolet.  

     

    Inzwischen werden weit mehr Biopsien entnommen als im Jahre 2003 (damalige Empfehlung der Bundesärztekammer). In Heft 22 des Deutschen Ärzteblatts vom 4. Juni 2010 wird dies im GOÄ-Ratgeber dargestellt und ausgeführt. Zitat: „Zusammenfassend erscheint eine fixe zahlenmäßige Beschränkung der Berechnung von Prostatabiopsien durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen nach der GOÄ nicht gerechtfertigt. Vor dem Hintergrund eines nachgewiesenen diagnostischen Zusatznutzens einer auf die lateralen peripheren Zonen erweiterten Prostatabiopsie sollte die tatsächliche Anzahl der durchgeführten Prostatagewebeproben erstattet werden.“  

     

    Auf diese Empfehlung der Bundesärztekammer können sich nunmehr alle Urologen berufen. Damit bekommen auch die Urologen, die schon bisher für die tatsächlich durchgeführten Biopsien entsprechend häufig (zehn- bis zwölfmal) die Nr. 319 GOÄ berechnet haben, eine wichtige Argumentationshilfe im Falle von Erstattungsproblemen.