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  • 30.06.2009 | Der GOÄ-Spiegel

    Navigation als eigenständige Leistung bei Endoprothetik

    Im „Chefärzte Brief“ Nr. 10/2006 hatten wir die eigenständige Berechnung der Nr. 2562 GOÄ (Neurochirurgische Zielpunktbestimmungen) für die computergestützte Navigation bei Endoprothesen-Operationen dargestellt. Trotz vieler positiver Amtsgerichts-Urteile blieb dies strittig. Das LG Darmstadt lehnte die eigenständige Berechnung im April 2009 ab. Begründung: Es handele sich lediglich um ein Hilfsmittel des Operateurs. Das Gericht entschied deshalb ohne Beweisaufnahme (Sachverständigengutachten) und rein gebührenrechtlich aus eigener Sachkunde.  

     

    Es versteht sich, dass diese Auffassung weder vom Arzt und dessen Abrechnungsstelle noch von uns geteilt wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Revision zu. Lassen Sie sich nicht von bloßen Hinweisen auf das Urteil verunsichern! Wir empfehlen, Streitfälle bis zur BGH-Entscheidung möglichst auszusetzen.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 19 | ID 128097