03.02.2010 | Der GOÄ-Spiegel
Navigation bei Endoprothetik: Revision nicht stattgegeben
Zuletzt im „Chefärzte Brief“ Nr. 7/2009 hatten wir über die Berechnung der Nr. 2562 GOÄ (Neurochirurgische Zielpunktbestimmungen) bei Endoprothesen-Operationen informiert. Wir hatten berichtet, dass zum Urteil des Landgerichts Darmstadt, wonach die Nr. 2526 GOÄ neben der Nr. 2153 GOÄ (Knie-TEP) nicht eigenständig berechenbar ist, die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausstünde. Am 21. Januar 2010 gab der BGH jedoch der Revision nicht statt (Az: III ZR 147/09). Dies war für uns überraschend. Zwar ließ sich aus dem Verhandlungsverlauf erkennen (der Autor war anwesend), worauf der BGH seine Entscheidung wahrscheinlich stützen wird. Für eine Urteilsbesprechung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen muss aber zunächst die schriftliche Begründung abgewartet werden.