07.07.2010 | Der GOÄ-Spiegel
TENS nicht mehr nach Nr. 494 GOÄ
Die transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) wird von manchen Ärzten noch gemäß einer Stellungnahme der Bundesärztekammer von 1993 mit der Nr. 494 GOÄ (Leitungsanästhesie, 121 Punkte) abgerechnet. Diese Empfehlung ist inzwischen nicht mehr haltbar.
Im GOÄ-Ratgeber des Deutschen Ärzteblatts vom 16. Januar 2009 wird die TENS der Nr. 551 GOÄ (Reizstrombehandlung, 48 Punkte) zugeordnet. Der GOÄ-Ratgeber wird von Autoren der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern verfasst. Auch wenn dieser Umstand die Empfehlung nicht verbindlich macht, so hat er doch Gewicht. Vor allem ist dem Ratgeber aber inhaltlich zuzustimmen. Wir empfehlen deshalb die Analogabrechnung der TENS mit der Nr. 551 GOÄ.
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 20 | ID 136968