02.06.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Trotz gegenteiliger Behauptungen von PKVen:
„Cell saver“ ist eigenständig berechenbar
Wenn es ihnen passt, werden von manchen PKVen ansonsten als „zu arztnah“ abgelehnte GOÄ-Kommentare angeführt. So schrieb jetzt eine PKV: „Laut GOÄ-Kommentar ´Hoffmann´ ist die Gewinnung, Sammlung bzw. Aufbereitung intraoperativ gewonnenen Blutes nicht gesondert berechnungsfähig.“ Lassen Sie sich nicht verunsichern: Der Kommentar hierzu ist überholt und wird in der nächsten Lieferung korrigiert. Für die Anwendung des „Cell saver“ ist Nr. 791 GOÄ analog berechenbar (Empfehlung des Zentralen Konsultationsausschusses der BÄK, DÄB 96, Heft 40 vom 8. Oktober 1999, Seite C 4882).
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 20 | ID 127436