04.12.2008 | Der GOÄ-Spiegel
Update: Neurolysen bei Dupuytren-Op
Im „Chefärzte Brief“ Nr. 8/2007, S. 19, erläuterten wir die eigenständige Berechenbarkeit von Neurolysen bei Dupuytren-Op. In einigen bei der PVS geführten Auseinandersetzungen weisen nun die Anwälte des Patienten – indirekt der PKV – verstärkt auf Urteile hin, in denen die eigenständige Berechenbarkeit der Neurolysen verneint wird.
Die bisher angeführten Urteile (LG München II vom 16. Dezember 2003, Amtsgericht Leonberg vom 29. Mai 2008 und Amtsgericht Bremen vom 30. Juli 2008) setzen sich weder mit der abstrakt-generellen Anwendung der „Zielleistung“ noch mit den Bewertungsrelationen im Sinne des BGH-Urteils vom 5. Juni 2008 auseinander (teils naturgemäß, da älter). Unsere angegebene Darstellung ist unverändert gültig. Über den Ausgang der Fälle werden wir berichten.