06.10.2009 | Der GOÄ-Spiegel
Zuschlag K2: Jede zeitlich getrennt erfolgende Visite ist neue „Inanspruchnahme des Arztes“
Eine PKV behauptet, der Zuschlag K2 (Zuschlag bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr) sei zu Visiten nur einmal täglich berechenbar. Auch dies ist eine willkürliche Falschinformation. Die Bestimmung zum Abschnitt B V der GOÄ sagt, dass der Zuschlag nur einmal „je Inanspruchnahme“ berechenbar ist. Jede - zeitlich voneinander getrennt erfolgende - Visite ist eine neue „Inanspruchnahme des Arztes“.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 19 | ID 130597