Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2003 | Deutscher Ärztetag

    Novelle zur Muster-Weiterbildungsordnung beschlossen

    Der 106. Deutsche Ärztetag hat am 22. Mai 2003 eine Novelle der bestehenden Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) beschlossen. In diesem Beitrag stellen wir die Novelle in ihren Grundzügen vor.

    Was ist neu?

    Zunächst wird der Anspruch aufgegeben, dass jeder Facharzt sein Gebiet komplett beherrschen können muss. In großen Fächern kommt dies ohnehin durch die Schwerpunkte seit längerem deutlich zum Ausdruck. In kleineren Gebieten war aber fast alles in die Inhalte für die Facharztweiterbildung hineingeschrieben worden, was irgendwie auch noch zum Gebiet dazugehören sollte - und zwar allein schon, um sich ein Leistungspaket samt Vergütung zu sichern. Dies führte dazu, dass die Facharztweiterbildung überfrachtet wurde und für die Zulassung zur Facharztprüfung bisweilen fragwürdige Abschriften aus Richtlinienkatalogen erzwungen werden.

    Die M-WBO sieht in einem umfassend definierten Gebiet den Kompetenzerwerb zum Facharzt, im Schwerpunkt oder in einer Zusatzweiterbildung vor. Die Instrumente ,,Fachkunde" und ,,Fakultative Weiterbildung" entfallen komplett. Zwischen den Gebieten gibt es Überlappungen, die unter anderem durch gemeinsam mögliche Zusatzweiterbildungen deutlich werden. So sind beispielsweise die Allergologie, die Geriatrie oder die Palliativmedizin nicht exklusiv durch eine Fachgruppe besetzt, sondern als Zusatz für Fachärzte aus zahlreichen Gebieten eröffnet. Aus fachlicher Sicht un-realistisch scharfe Trennungen und Zuordnungen werden deutlich liberalisiert - wobei allerdings jeder Facharzt im Rahmen seines Gebietes bleiben muss. Der Kinderarzt wird nicht geriatrisch und der Frauenarzt nicht andrologisch tätig werden dürfen.

    Fachliche Überschneidungen unterschiedlicher Gebiete werden über gegenseitige Anrechenbarkeiten von Weiterbildungszeiten ausgebaut und einige zuletzt selbstständige Gebiete werden in einem ,,common trunk" wieder zusammengefasst - so zum Beispiel in der Chirurgie, der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, der Pathologie und der Pharmakologie.

    Ab wann gilt die neue M-WBO?

    Zunächst ändert sich noch nichts. Zwar ist die novellierte M-WBO auf dem Deutschen Ärztetag mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden, aber es fehlt noch die Umsetzung bzw. Übernahme in den einzelnen Landesärztekammern. Zur Erinnerung: Bei der letzten M-WBO vergingen fünf Jahre, bis auch die letzte Ärztekammer 1997 ein - allerdings abweichendes Regelwerk - in ihrem Hoheitsgebiet in Kraft setzte. Da jedoch abweichende Weiterbildungsregelungen in den verschiedenen Bundesländern seit einigen Jahren die Ersatzvornahme von Qualifikationsauflagen im Sozialrecht erlauben und die Kammern diese Regelungskompetenz nicht an Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verlieren möchten, ist der Konformitätsdruck diesmal recht hoch.

    Der Ärztetag hat noch einige Änderungen an der Vorlage beschlossen. Die Vorlage können Sie unter www.bundesaerztekammer.de , und zwar unter ,,Themen: A-Z", ,,Weiterbildung" und ,,M-WBO-Novelle", einsehen. Beispielsweise sollen gegenüber dem Entwurf unter anderem noch zusätzliche Qualifikationen für Laborleistungen vorgesehen werden.