01.03.2006 | Externe Qualitätssicherung
Neue Regelungen des Bundesausschusses für die externe Qualitätssicherung
Zum Jahreswechsel 2005/2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Beschlüsse gefasst, die sich auf die Datenerhebung in der externen Qualitätssicherung auswirken werden. Nachdem die Erhebung für 2005 am 28. Februar abgeschlossen wurde, werden diese Änderungen nun Relevanz für die Arbeit in den Kliniken haben.
Routinemäßige Durchführung eines bundesweiten Datenvalidierungsverfahrens
Die wichtigste Neuerung ist die routinemäßige Durchführung eines Datenvalidierungsverfahrens in ganz Deutschland. In 2005 war bereits in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein Pilotversuch durchgeführt worden („Chefärzte Brief“ Nr. 5/2005, S. 12 ff.).
Keine Hinweise auf willentliche Fehldokumentation
In keinem der geprüften Krankenhäuser hatten sich Hinweise auf eine willentliche Fehldokumentation gezeigt. Die Falschmeldungen waren offensichtlich auf Schnittstellenfehler oder mangelnde Dokumentationsgenauigkeit zurückzuführen. Insgesamt lag die Rate der richtigen Angaben in den untersuchten Datensätzen bei etwa 96 Prozent.
Die Ergebnisse auf Landes- und Bundesebene wurden durch die Abweichungen infolge der Falschmeldungen nicht verfälscht, auf der Ebene einzelner Kliniken waren aber Verschiebungen zu beobachten. Hier bestätigte sich die Notwendigkeit einer Primärdatenvalidierung. Da sich auch gezeigt hatte, dass eine Einführung der Prüfung mit vertretbarem Aufwand möglich ist, wird das Verfahren nun in die Routine der externen Qualitätssicherung übernommen werden.
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