01.10.2004 | (Fast) Alle Fachgebiete
Kein "gynäkologischer Raum" bei Sonographie
Schon im "Chefärzte Brief "vom Oktober 1998 hatten wir die Auffassung zur Zusammenfassung von Nasennebenhöhlen oder den Organen des kleinen Beckens zu "einem Organ" und damit der Berechnung nur mit der Nr. 410 GOÄ widerlegt. Das Stichwort dazu ist der "gynäkologische Raum" aus dem GOÄ-Kommentar des Thieme-Verlages. Sollten Sie von entsprechenden Einwänden der Kostenträger gegen Ihre Abrechnung sonographischer Untersuchungen betroffen sein, können Sie jetzt nicht nur auf den "Chefärzte Brief" verweisen, sondern auch auf das Deutsche Ärzteblatt vom 3. September 2004. Im GOÄ-Ratgeber stellt die Bundesärztekammer exakt die von uns vertretene Auffassung dar.
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 18 | ID 96921