03.07.2008 | Finanzen privat
Neu: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung bei Pflege der Angehörigen
Seit dem 1. Juli 2008 gilt das neue Gesetz über die Pflegezeit. Als Chefarzt sollten Sie die Neuregelungen kennen, denn danach können Sie – aber auch Ihre Mitarbeiter – zukünftig kurzfristig zehn Tage der Arbeit fernbleiben, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen oder dessen Pflege organisieren müssen. Den Beitrag erhalten Sie im geschlossenen Bereich für Chefärzte in der Rubrik „Online-Beiträge“.
Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 3 | ID 120239