30.06.2009 | Gemeinsamer Bundesausschuss
Aktueller Beschluss: Perinatalzentren müssen Angaben zu Frühgeborenen machen
Im Februar hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss getroffen, der für Perinatalzentren verbindlich ist und weitreichende Folgen hat: Seit dem 31. Mai 2009 müssen diese Kliniken jährlich detaillierte Angaben zur Anzahl der von ihnen behandelten Frühgeborenen sowie deren „outcome“ machen. Insgesamt fünf Tabellen sind durch die Perinatalzentren (PZ) im Internet mit folgenden Inhalten zu veröffentlichen:
1. Patientengut: Geburtsgewichte; Geschlechtsverteilung; Mehrlinge; außerhalb des PZ Geborene; Gestationsalter; schwere Fehlbildungen
2. Sterblichkeit der Kinder <1500 g: nach Gestationsalter und Geburtsgewicht stratifiziert für das letzte Jahr
3. Sterblichkeit der Kinder <1500 g: nach Gestationsalter und Geburtsgewichts stratifiziert kumulativ für die letzten fünf Jahre
4. Ausgewählte Morbiditäten, differenziert nach Geburtsgewichtskohorten: Hirnblutungen nach Graden; Retinopathien; NEC (Nekrotisierende Enterocolitis) mit Operation
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