01.05.2005 | Innere Medizin
Die Frage nach der richtigen Berechnung der Kapselendoskopie ist entschieden
Die Auseinandersetzung um die „richtige“ Berechnung der Kapsel- endoskopie ist faktisch entschieden: Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer empfiehlt die analoge Berechnung mit der Nr. 684 GOÄ zuzüglich der Nr. 687 GOÄ, zusammen 2.700 Punkte (Deutsches Ärzteblatt vom 8. April 2005). Wir empfehlen, diesem Vorschlag zu folgen – im Interesse der Konsenswahrung. Zwar ist der Vorschlag nicht rechtsverbindlich. Aber: Andere Berechnungen sind faktisch nicht mehr durchsetzbar.
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 19 | ID 86321