Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2007 | Leserforum

    Die Aufklärung bei zwei gleichwertigen Operationsmethoden

    Frage: „Wenn zwei gleichwertige Operationsmethoden zur Verfügung stehen, muss der Patient dann über beide aufgeklärt werden? Gilt dies auch, wenn ich von einer bestimmten Methode überzeugt bin?“  

     

    Antwort: Ja, unbedingt. Erst jüngst hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Urteil vom 12. Oktober 2006 (Az: 5 U 456/06 – Abruf-Nr. 063666) klargestellt, dass der Arzt, dem zwei gleichwertige Operationsmethoden zur Verfügung stehen, den Patienten über beide Verfahrensweisen aufklären muss. Ansonsten fehlt es an einer wirk-samen Aufklärung und damit an einer Einwilligung des Patienten.  

    Der Sachverhalt im Einzelnen

    Im vorliegenden Fall hatte sich die Patientin in einer Klinik eine Zyste am rechten Eierstock entfernen lassen. Der behandelnde Arzt entschied sich dafür, die Ovarialzyste auf laparoskopischem Wege zu entfernen. Auf eine Laparotomie wollte der Arzt nur im Notfall umsteigen. Der schlechte Zustand der Patientin machte anschließend eine Revisionsoperation erforderlich. Dabei zeigte sich, dass der Dünndarm in seiner terminalen Schlinge perforiert war. Danach wurden weitere stationäre und ambulante urologische Folgebehandlungen erforderlich. Deren Kosten in Höhe von über 11.000 Euro klagte nun die gesetzliche Krankenversicherung von dem Arzt ein.  

    Die Begründung des Gerichts in Kürze

    Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung in erster Instanz unterlag, gab das OLG der Klage im Höhe von 9.900 Euro statt. Der Gynäkologe habe die Patientin unzureichend aufgeklärt. Es stände außer Frage, dass er die Ovarialzyste von vornherein auf laparoskopischem Wege entfernen und nur im Notfall „umstellen“ wollte. Im Sinne einer echten Alternative habe er die Laparotomie nicht angeboten. Das hätte er – nach Ansicht der Richter – aber tun müssen, weil eine Laparoskopie nicht von vornherein die Methode der Wahl war und ihr eine Laparotomie zumindest mehr oder weniger gleichwertig gegenüberstand.