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  • 01.01.2008 | Leserforum

    Probleme mit der PKV bei der Abrechnung von intravenös verabreichtem Kontrastmittel

    Frage: „Im Rahmen der Privatliquidation von radiologischen Leistungen kommt es immer wieder zu Problemen mit der PKV, die intravenös verabreichte Kontrastmittel bei einer Computertomografie oder Magnetresonanztomografie nicht erstattet. Sie begründet dies damit, dass Sachkosten, die während eines stationären Aufenthalts anfallen, nicht gesondert berechnet werden können, da diese Kosten mit den vom Krankenhaus berechneten Pflegesätzen abgegolten seien. Ist die Auffassung rechtens?“  

     

    Dazu RA und FA Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, Rechtsanwälte Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover:

     

    Davon ausgehend, dass das intravenös verabreichte Kontrastmittel während einer stationären Behandlung gegeben wurde, gilt:  

     

    Bereits zu der Zeit, als noch die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in Kraft war, beriefen sich die privaten Krankenversicherungen auf § 10 Abs. 2 BPflV. Danach sollten alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen mit den Pflegesätzen abgegolten sein. Dies sollte auch die Kosten des Einsatzes von Kontrastmitteln betreffen.