· Fachbeitrag · Leistungserbringung
Teleradiologie im Krankenhaus: Wer darf was abrechnen?
von RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, armedis.de
| Eine eigene radiologische Abteilung kostet Geld, vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Personalkosten. Gerade in strukturschwachen Regionen können sich Krankenhäuser den Unterhalt einer eigenen Radiologie nicht oder nicht rund um die Uhr leisten. Daher stellt sich die Frage, ob man die Erbringung radiologischer Leistungen auf Teleradiologen auslagern kann und, wenn ja, wie die Leistungen abgerechnet werden können. |
Was bedeutet Teleradiologie?
Eine Definition der Teleradiologie findet sich zunächst in § 5 Abs. 38 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Danach handelt es sich um die Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlen unter der Verantwortung eines Arztes, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt und der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet (Teleradiologe).
Zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 2 StrlSchG gehört insbesondere
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