01.02.2007 | Leserforum
Wie weit kann der Chefarzt die Untersuchung eines Gutachten-Patienten delegieren?
Frage: „Chefärzte werden regelmäßig als gerichtliche Sachverständige benannt und um Beantwortung spezieller Fragen gebeten. Um die für das Gutachten notwendigen Daten und Befunde zu erheben, ist eine Untersuchung des Patienten meist unerlässlich. Muss diese Untersuchung des Gutachten-Patienten durch den gerichtlichen Sachverständigen – also den Chefarzt – persönlich durchgeführt werden oder wie weit ist sie auf nachgeordnete Ärzte delegierbar?“
Dazu Rechtsanwalt Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund (www.kanzlei-am-aerztehaus.de):
Grundsätzlich ist eine persönliche Untersuchung von Gutachten-Patienten in der Regel nicht zwingend erforderlich, jedoch aus Gründen ärztlicher Sorgfalt sollte der Patient zumindest „gesehen“ werden. Im Übrigen ist es zulässig, den schriftlichen Entwurf des Gutachtens durch einen nachgeordneten Arzt fertigen zu lassen. Bei der Delegation der ärztlichen Untersuchung ist zu bedenken:
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