01.05.2006 | Leserservice
BGH-Urteil zur Abrechnung von Schönheitsoperationen online verfügbar!
Im April-Heft des „Chefärzte Brief“ haben wir über ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2006 zur Abrechnung von nicht medizinisch indizierten kosmetischen Operationen berichtet. Die Richter hatten entschieden, dass diese Leistungen nur nach der GOÄ und nicht mit einem Pauschalbetrag abrechenbar sind. Der Urteilstext steht Ihnen nun im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 060914 zur Verfügung.
Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 20 | ID 86333