02.06.2008 | Liquidationsrecht
Die Probleme bei einer Privatabrechnung des Magenballons bei einem Kassenpatienten
Ein Abonnent des „Chefärzte Brief“ stellte die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine endoskopische Implantation eines Magenballons zur Gewichtsreduktion gegenüber Kassenpatienten privat liquidiert werden kann. Des Weiteren fragte er nach den Abrechnungsmöglichkeiten für diesen Eingriff. Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen.
Die rechtlichen Voraussetzungen
Wenn eine Kassenabrechnung möglich ist, dürfte eine privatärztliche Abrechnung gegenüber dem Patienten nur sehr begrenzt durchsetzbar sein – unabhängig davon, ob die ärztliche Leistung ambulant oder stationär erbracht worden ist. Hierfür müsste der Patient – trotz Belehrung, dass eine Kassenabrechnung möglich ist – ausdrücklich die Privatbehandlung verlangen und sich bereit erklären, diese zu bezahlen. Diese Konstellation dürfte nur selten vorliegen.
Prüfen, ob Behandlung nicht zur Kassenleistung gehört
Es kommt somit entscheidend darauf an, ob die Behandlung, die beim Patienten durchgeführt werden soll, tatsächlich nicht zu den Kassenleistungen gehört. Hier sind drei Möglichkeiten zu prüfen:
- Liegt ein Beschluss des GBA vor?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig