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  • 01.09.2005 | Mindestmengen

    Mindestmenge für Knie-TEP festgelegt

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, für die Leistung „Kniegelenk-Totalendoprothese“ (Knie-TEP) ab dem 1. Januar 2006 eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Krankenhaus und Jahr festzulegen. Einer Pressemitteilung des G-BA zufolge sieht eine Übergangsregelung vor, dass Krankenhäuser, die knapp unter der Menge von 50 liegen (bei 40 bis 49 Eingriffen pro Jahr) und im BQS-Verfahren zur stationären Qualitätssicherung 2004 die geforderten Kriterien erfüllt haben, die Leistung in 2006 noch erbringen können.  

     

    Demnach darf die Knie-TEP ab dem kommenden Jahr und spätestens ab 2007 nur noch in solchen Krankenhäusern durchgeführt werden, die mindestens 50 dieser Eingriffe pro Jahr vorweisen können – unabhängig davon, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist.  

     

    Weitere Informationen unter: http://cms.g-ba.de/cms/upload/pdf/news/2005-05-23-FAQMindestmengen.pdf 

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 12 | ID 86415