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  • 01.06.2007 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    In diesem Beitrag befassen wir uns mit Fragen zur GOÄ-Abrechnung.  

    01.06.2007 | Augenheilkunde

    Die Mehrfachberechnung der Nr. 1207 GOÄ

    Die mehrfache Berechnung der Nr. 1207 GOÄ (Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen..., 70 Punkte) bei anlässlich eines Arzt-Patienten-Termins erfolgter Prüfung mehrerer Brillen wird in der Regel von privaten Kostenträgern abgelehnt. Begründet wird dieses in erster Linie mit dem Plural „Brillen“ im Text der Nr. 1207 GOÄ.  

     

    Diese Ablehnung ist unbegründet. Entscheidend ist, dass die durchzuführende Leistung „Prüfung“ in der Einzahl steht. Der Terminus „Brillen“ bezieht sich nur auf die zu prüfenden Objekte („Genitiv-Plural“). Wäre eine nur einmalige Berechenbarkeit gewollt, würde es nicht „Prüfung“, sondern „Prüfungen“ heißen oder ein Zusatz wie „je Sitzung“ bzw. eine entsprechende Abrechnungsbestimmung wäre in die GOÄ aufgenommen worden. Dass Patienten auch mit mehreren zu prüfenden Brillen zur Untersuchung kommen, ist schließlich keine Erscheinung der Neuzeit. Hinzu kommt, dass der Untersuchungsumfang bei jeder zu prüfenden Brille wieder in vollem Umfang anfällt.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 20 | ID 109985