01.12.2006 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
In dieser Rubrik befassen wir uns wie gewohnt mit Fragen zur GOÄ-Abrechnung.
01.12.2006 | Urologie
Beschlüsse des Konsultationsausschusses zu urologischen Leistungen
Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (BÄK) hat folgende Beschlüsse zur GOÄ-Abrechnung urologischer Leistungen gefasst:
BÄK-Nr. | Leistung | Abrechnung |
A 1861 | Transurethral-endoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung | analog Nr. 1817 GOÄ plus Nr. 1787 GOÄ |
A 1862 | Perkutane intrakorporale Nierensteinzertrümmerung | analog Nr. 1838 GOÄ plus Nr. 1852 GOÄ |
A 1863 | Endopyelotomie | analog Nr. 1827 GOÄ plus Nr. 1852 GOÄ |
A 1870 | Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion mit Entfernung der Lymphknoten ohne Neurolyse | analog Nr. 1845 GOÄ |
A 1871 | Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion mit Entfernung der Lymphknoten mit Neurolyse | analog Nr. 1850 GOÄ |
A 1872 | Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion ohne Entfernung der Lymphknoten ohne Neurolyse | analog Nr. 1843 GOÄ |
A 1873 | Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion ohne Entfernung der Lymphknoten mit Neurolyse | analog Nr. 3088 GOÄ |
Abrechnungshinweise | Radikale Nephrektomie bei Nierenzellkarzinom | Hinweise zur selbstständigen Berechenbarkeit und Ziffern für Lymphadenektomien, Adrenalektomien, Cavazapfen-Entfernung, Abzug der Eröffnungsleistung |
A 1880 | Organerhaltende Nierenzellkarzinomentfernung ohne Entfernung der regionären Lymphknoten | analog Nr. 1842 GOÄ |
A 1881 | Organerhaltende Nierenzellkarzinomentfernung mit Entfernung der regionären Lymphknoten | analog Nr. 1843 GOÄ, ggf. zzgl. Nr. 1783 GOÄ analog |
A 1890 | Diagnostische Fluoreszenzendoskopie | analog Nr. 1789 GOÄ zzgl. Farbstoffkosten |
Die mit „A“ gekennzeichneten Nummern und deren Leistungstexte sind Analogziffern der BÄK für in der GOÄ fehlende Leistungen. Sie sollten zur Verdeutlichung der Rechnungsstellung nach den BÄK-Empfehlungen in der Rechnung verwendet werden. Trotzdem muss die Rechnung noch zusätzlich die nach § 12 GOÄ notwendigen Angaben zu den analog abgegriffenen GOÄ-Nummern und deren Leistungstexten enthalten. Zur radikalen Nephrektomie sind keine „Platzhalter“ notwendig, da diese in der GOÄ mit der Nr. 1843 enthalten sind. Deshalb gibt es dazu nur Abrechnungshinweise.
Die BÄK-Empfehlungen liegen mit den erreichbaren Punktzahlen teils deutlich unterhalb dessen, was bisher vom „Chefärzte Brief“ zur Abrechnung empfohlen und auch schon gerichtlich durchgesetzt wurde. Trotzdem empfehlen wir, den BÄK-Vorschlägen zu folgen. An der Beschlussfassung sind Vertreter von privaten Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium beteiligt. Den Beschlüssen gingen Beratungen mit Fachvertretern voraus. Damit tragen sie dazu bei, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zudem würden Gerichte sich eher an der im Zentralen Konsultationsausschuss vertretenen Fachkompetenz ausrichten als an der von einzelnen Ärzten.
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