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  • 01.12.2006 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    In dieser Rubrik befassen wir uns wie gewohnt mit Fragen zur GOÄ-Abrechnung.  

    01.12.2006 | Urologie

    Beschlüsse des Konsultationsausschusses zu urologischen Leistungen

    Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (BÄK) hat folgende Beschlüsse zur GOÄ-Abrechnung urologischer Leistungen gefasst:  

     

    BÄK-Nr.  

    Leistung  

    Abrechnung  

    A 1861  

    Transurethral-endoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung  

    analog Nr. 1817 GOÄ plus Nr. 1787 GOÄ  

    A 1862  

    Perkutane intrakorporale Nierensteinzertrümmerung  

    analog Nr. 1838 GOÄ plus Nr. 1852 GOÄ  

    A 1863  

    Endopyelotomie  

    analog Nr. 1827 GOÄ plus Nr. 1852 GOÄ  

    A 1870  

    Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion mit Entfernung der Lymphknoten ohne Neurolyse  

    analog Nr. 1845 GOÄ  

    A 1871  

    Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion mit Entfernung der Lymphknoten mit Neurolyse  

    analog Nr. 1850 GOÄ  

    A 1872  

    Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion ohne Entfernung der Lymphknoten ohne Neurolyse  

    analog Nr. 1843 GOÄ  

    A 1873  

    Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion ohne Entfernung der Lymphknoten mit Neurolyse  

    analog Nr. 3088 GOÄ  

    Abrechnungshinweise  

    Radikale Nephrektomie bei Nierenzellkarzinom  

    Hinweise zur selbstständigen Berechenbarkeit und Ziffern für Lymphadenektomien, Adrenalektomien, Cavazapfen-Entfernung, Abzug der Eröffnungsleistung  

    A 1880  

    Organerhaltende Nierenzellkarzinomentfernung ohne Entfernung der regionären Lymphknoten  

    analog Nr. 1842 GOÄ  

    A 1881  

    Organerhaltende Nierenzellkarzinomentfernung mit Entfernung der regionären Lymphknoten  

    analog Nr. 1843 GOÄ, ggf. zzgl. Nr. 1783 GOÄ analog  

    A 1890  

    Diagnostische Fluoreszenzendoskopie  

    analog Nr. 1789 GOÄ zzgl. Farbstoffkosten  

    Die mit „A“ gekennzeichneten Nummern und deren Leistungstexte sind Analogziffern der BÄK für in der GOÄ fehlende Leistungen. Sie sollten zur Verdeutlichung der Rechnungsstellung nach den BÄK-Empfehlungen in der Rechnung verwendet werden. Trotzdem muss die Rechnung noch zusätzlich die nach § 12 GOÄ notwendigen Angaben zu den analog abgegriffenen GOÄ-Nummern und deren Leistungstexten enthalten. Zur radikalen Nephrektomie sind keine „Platzhalter“ notwendig, da diese in der GOÄ mit der Nr. 1843 enthalten sind. Deshalb gibt es dazu nur Abrechnungshinweise.  

     

    Die BÄK-Empfehlungen liegen mit den erreichbaren Punktzahlen teils deutlich unterhalb dessen, was bisher vom „Chefärzte Brief“ zur Abrechnung empfohlen und auch schon gerichtlich durchgesetzt wurde. Trotzdem empfehlen wir, den BÄK-Vorschlägen zu folgen. An der Beschlussfassung sind Vertreter von privaten Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium beteiligt. Den Beschlüssen gingen Beratungen mit Fachvertretern voraus. Damit tragen sie dazu bei, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zudem würden Gerichte sich eher an der im Zentralen Konsultationsausschuss vertretenen Fachkompetenz ausrichten als an der von einzelnen Ärzten.