01.09.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
In dieser Rubrik befassen wir uns regelmäßig mit von unseren Lesern angesprochenen Fragen zur GOÄ-Abrechnung.
01.09.2005 | Alle Fachgebiete
Überblick der Berechenbarkeit von wahlärztlichen Leistungen
Wie die folgende Anfrage zeigt, herrschen bei einigen Lesern Unklarheiten über die Berechenbarkeit wahlärztlicher Leistungen: „In einem Seminar wurde uns mitgeteilt, dass die Nrn. 200, 252, 2006 und 3611 GOÄ bei Wahlarztpatienten auch dann abgerechnet werden dürfen, wenn die Leistung nicht vom Chefarzt selbst erbracht wurde. Ist das richtig oder falsch?“
Antwort: Hier hilft das Studium der Paragrafen der GOÄ weiter. Der folgende Überblick bezieht sich nur auf die GOÄ. Daneben sind die Erfordernisse des Wahlleistungsvertrages zu beachten, wonach der Patient ein Recht darauf hat, dass die qualifizierten „Kernleistungen“ (zum Beispiel die Operation) vom Chefarzt selbst erbracht werden.
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