01.07.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
Nachfolgend beantworten wir wie gewohnt Fragen von Chefärzten zur GOÄ-Abrechnung ärztlicher Leistungen.
01.07.2005 | Chirurgie/Orthopädie
Operation bei Hallux valgus
Dass eine Operation bei Hallux valgus heute nur noch selten die der Nr. 2297 GOÄ (Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopf- resektion...) ist und die modernen Operationsverfahren im Sinne der Empfehlungen der Bundesärztekammer nicht mit der GOÄ-Nr. 2297, sondern mit den entsprechenden Ziffern der Gelenkchirurgie bzw. Frakturbehandlung abzurechnen sind, hat bereits das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 28. März 2003 festgestellt („Chefärzte Brief“ Nr. 5/2004). Jetzt bekamen wir Kenntnis vom Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 10. April 2003 (Az: 68 C 310/01).
Das Gericht sieht nicht nur den Wortlaut der Nr. 2297 als entscheidend an, sondern stellt auch auf die Bewertungsrelationen ab, ergänzt also die Argumentation des Kölner Urteils und die BÄK-Beschlüsse. Der Arzt berechnete für Osteotomien und Osteosynthesen dreimal die Nr. 2260 (Osteotomie/Osteosynthese kleiner Röhrenknochen). Die PKV verlangte die Abrechnung der Nr. 2297 mit höherem Steigerungsfaktor. Das Gericht erkannte auf die dreimalige Berechenbarkeit der Nr. 2260 u. a. mit folgenden Begründungen (aus Platzgründen nur teils wörtlich wiedergegeben):
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig