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  • 01.07.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Nachfolgend beantworten wir wie gewohnt Fragen von Chefärzten zur GOÄ-Abrechnung ärztlicher Leistungen.  

     

    01.07.2005 | Chirurgie/Orthopädie

    Operation bei Hallux valgus

    Dass eine Operation bei Hallux valgus heute nur noch selten die der Nr. 2297 GOÄ (Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopf- resektion...) ist und die modernen Operationsverfahren im Sinne der Empfehlungen der Bundesärztekammer nicht mit der GOÄ-Nr. 2297, sondern mit den entsprechenden Ziffern der Gelenkchirurgie bzw. Frakturbehandlung abzurechnen sind, hat bereits das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 28. März 2003 festgestellt („Chefärzte Brief“ Nr. 5/2004). Jetzt bekamen wir Kenntnis vom Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 10. April 2003 (Az: 68 C 310/01).  

     

    Das Gericht sieht nicht nur den Wortlaut der Nr. 2297 als entscheidend an, sondern stellt auch auf die Bewertungsrelationen ab, ergänzt also die Argumentation des Kölner Urteils und die BÄK-Beschlüsse. Der Arzt berechnete für Osteotomien und Osteosynthesen dreimal die Nr. 2260 (Osteotomie/Osteosynthese kleiner Röhrenknochen). Die PKV verlangte die Abrechnung der Nr. 2297 mit höherem Steigerungsfaktor. Das Gericht erkannte auf die dreimalige Berechenbarkeit der Nr. 2260 u. a. mit folgenden Begründungen (aus Platzgründen nur teils wörtlich wiedergegeben):