Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2006 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.03.2006 | Chirurgie/Innere Medizin

    Defibrillator einsetzen: Was rechnet der Chirurg, was der Kardiologe ab?

    Frage: „Der Chirurg setzt den Defibrillator (im Bauchraum) ein. Der Kardiologe übernimmt die Einstellung, misst die Sonden und programmiert sie. Bei der Nachuntersuchung wird der Defibrillator kontrolliert, die Sonden werden durchgemessen und eventuell neu programmiert. Zudem wird ein Testlauf des Defibrillators durchgeführt. Was kann der Chirurg, was der Kardiologe berechnen?“  

     

    Antwort: Der Chirurg rechnet Nr. 3097 GOÄ (Schrittmacher-Korrektureingriff – auch Implantation von myokardialen Elektroden) ab. Der Internist kann die ICD-Kontrolle analog über Nr. 661 GOÄ (Impuls- analyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest) berechnen. Ein Überschreiten des Schwellenwertes ist hier oft vertretbar. Gegebenenfalls erfolgen als Zusatzleistungen die Auslösung ventrikulärer Tachykardien (Nr. 828a GOÄ) sowie eine externe Defibrillation (Nr. 430 GOÄ).  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 19 | ID 86271