01.02.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.02.2005 | Alle operativen Fachgebiete
Urteile zum „Zielleistungsprinzip“
Bei der Auseinandersetzung mit privaten Krankenversicherungen (PKV) werden Sie häufig mit Hinweisen auf Gerichtsurteile konfrontiert. Dabei scheut manche PKV auch nicht davor zurück, nur Urteile anzuführen, die in ihrem Sinne ergingen oder die bei näherer Betrachtung auf die bei ihnen strittige Sache nicht zutreffen. Damit Sie sich nicht täuschen lassen, stellen wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag einige interessante Urteile zur Zielleistung vor. Die hier angeführten Kernaussagen der Urteile lassen sich gegebenenfalls auch in Ihre Argumentation gegenüber der PKV übertragen.
Zunächst eins vorweg: Der Streit mit den PKVen um die Anwendung des Begriffs der Zielleistung ist keineswegs abgeschlossen. Seit dem im „Chefärzte Brief“ Nr. 7/2003 vorgestellten Urteil des Landgerichts (LG) Karlsruhe werden aber immer mehr Urteile – besonders höher-instanzlicher Gerichte – bekannt, die sich zugunsten des Arztes mit der Zielleistung auseinandersetzen. Hierzu gehören:
Urteil des Landgerichts Würzburg vom 27. Februar 2003
Bei einer Implantat-Versorgung war die zusätzliche Augmentation und Kieferkonturierung erfolgt. Strittig war die Berechnung der Nrn. 2381 (einfache Hautlappenplastik) und 2442 GOÄ (Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung) neben der Nr. 411 GOZ (Auffüllung parodontaler Knochendefekte mit autologem oder alloplastischem Material). Das Gericht gab dem Zahnarzt in dem Urteil vom 27. Februar 2003 (Az: 53 S 859/02 – Abruf-Nr. 050217) Recht: „Der Beklagte [Patient] verwechselt das therapeutische Ziel mit den Leistungslegenden der Gebührenordnung... In den Leistungslegenden der GOÄ sind keine globalen, sondern sehr zielgerichtete und abgegrenzte Beschreibungen formuliert.“
Urteil des Landgerichts Memmingen vom 27. Oktober 2004
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig