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  • 01.01.2006 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.01.2006 | Dermatologie/Innere Medizin

    Nr. 764 GOÄ an beiden Beinen einmal oder zweimal berechnungsfähig?

    Ein Leser fragte, ob Nr. 764 GOÄ (Sklerosierungsbehandlung) bei einer Behandlung an beiden Beinen zweimal abrechnungsfähig sei.  

     

    Antwort: Nr. 764 GOÄ ist auf „je Sitzung“ abgestellt. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass die Nr. 764 GOÄ je Sitzung nur einmal berechnet werden kann, auch wenn die Behandlung an beiden Beinen erfolgte. Es liegen aber auch Interpretationen vor, dass Nr. 764 GOÄ im Zusammenhang mit der Nr. 763 GOÄ (Spaltung oberflächlicher Venen an einer Extremität) zu sehen sei und deshalb in diesem Fall zweimal pro Sitzung berechnet werden könne.  

     

    Wegen des juristischen Prinzips des Vorranges des Wortlauts in der GOÄ-Anwendung können wir dem nicht folgen und empfehlen auch nicht, dazu in eine Auseinandersetzung zu treten. Selbstverständlich können Sie den höheren Aufwand beim Steigerungsfaktor berücksichtigen (Abrechnung zum Beispiel mit 3,5fach).  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 16 | ID 86199