01.01.2005 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
01.01.2005 | Alle operativen Fachgebiete
Wie kann bei einer gemischten Kassen- und Privatleistung korrekt abgerechnet werden?
Manchmal werden bei GKV-Patienten in einer Sitzung neben dem zu Lasten der GKV berechenbaren Eingriff noch so genannte IGeL-Leistungen erbracht (zum Beispiel die Korrektur einer nur kosmetisch störenden Narbe). Gefragt wurde, ob dem Patienten dafür eine „normale“ Privatrechnung erstellt werden könne.
Die Antwort: Ja. Allerdings ist dabei zu beachten, dass der Patient zu Lasten der GKV ohnehin stationär behandelt wird. Die Wahlleistung „Unterkunft“ kann deshalb seitens des Krankenhauses, wenn der Patient auf der allgemeinen Station liegt, in der Regel nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ausnahmefälle liegen dann vor, wenn der Patient wegen der IGeL-Leistung auch bei deren normalem Verlauf länger stationär behandelt werden muss, als er wegen der Kassenleistung hätte bleiben müssen. Für diese zusätzliche Zeit kann mit ihm eine Wahlleistungsvereinbarung geschlossen werden. Muss der Patient aber nur wegen eingetretener Komplikation der IGeL-Leistung länger stationär behandelt werden, so ist dies als Behandlung einer Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuchs und zu Lasten der GKV berechenbar.
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