07.07.2011 | Qualitätsmanagement
G-BA beschließt Liste der Indikatoren für den Qualitätsbericht
In Ausgabe 6/2011 berichtete der „Chefärzte Brief“ ab Seite 2, dass im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über eine deutliche Ausweitung der im Qualitätsbericht gemäß Sozialgesetzbuch zu veröffentlichenden Ergebnisse der Qualitätssicherung diskutiert wird. Das Ergebnis der Diskussionen wurde zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 23. Juni 2011 in Kraft getreten. Wie erwartet wurden die Anforderungen an die Qualitätsberichte von Kliniken deutlich erhöht.
Neue verschärfte QS-Vorgaben
Nach dem G-BA-Beschluss sind sämtliche Indikatoren in der Schnellprüfung in Kategorie 1 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen“) und in Kategorie 2 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen, Erläuterungen und/oder leichte Anpassung notwendig“) in den diesjährigen Qualitätsbericht aufzunehmen. Im Einzelnen:
- Im Qualitätsbericht 2011 müssen insgesamt 182 Indikatoren aus der externen Qualitätssicherung veröffentlicht werden.
- Auch Ergebnisse ohne Referenzbereiche und „Wächter-Ereignisse“ (sentinel events) gehören dazu.
- Die Veröffentlichung wird um Angaben zur Validität des Indikators ergänzt.
Sind alle ausgewählten Indikatoren sinnvoll?
Hier stellt sich die Frage nach dem Informationswert dieser Angaben für Patienten und Angehörige. Einem medizinischen Laien wird die Beurteilung des Ergebnisses wohl kaum möglich sein. Auch die Angabe der „Wächter-Ereignisse“ kann kritisch gesehen werden. Bei diesen Vorkommnissen handelt es sich um Einzelfälle, die jedoch eine solche klinische Bedeutung haben, dass sie in der externen Qualitätssicherung Beachtung finden. Welche Hilfe bedeutet es für eine Schwangere bei der Auswahl ihrer Entbindungsklinik, wenn sie erfährt, dass in einer Klinik im Vorjahr eine Frau im Zusammenhang mit der Geburt verstorben ist? Ohne weitere Angaben zu den Ursachen des Geschehens wird diese Information eher Verwirrung bewirken.
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