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  • 06.01.2011 | Qualitätssicherung

    Der G-BA setzt die neue Mindestmenge für die Neonatologie aus

    Im Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Mindestmenge für die Behandlung von Früh- und Neugeborenen beschlossen (Details siehe CB Nr. 8/2010, S. 15). Demnach darf eine Klinik Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm ab 2011 nur noch behandeln, wenn die Mindestfallzahl von 30 pro Jahr erreicht wird (statt vorher 14). Nun heißt es „Kommando zurück“: Im Dezember hat der G-BA den Beschluss für ganz Deutschland bis zum 28. Februar 2011 ausgesetzt.  

    Hintergrund für die Aussetzung der Mindestmengen

    Gegen diese Richtlinie zu den Mindestmengen war von Anfang an sehr starker Widerstand von Seiten der Kliniken aufgetreten. Viele der betroffenen Abteilungen sahen durch die Erhöhung der Mindestmengen ihre Existenz bedroht und auch die lokale Versorgungssicherheit gefährdet.  

     

    Auf der Ergebniskonferenz des G-BA am 29. November 2010 in Potsdam war dann durch einen Berliner Rechtsanwalt ein Vortrag mit dem Thema „Rechtliche Einschätzung von Mindestmengen“ gehalten worden, in dem er darstellte, dass die Kliniken sehr gute Klagechancen hätten. Diese Chancen wurden dann offensichtlich wahrgenommen: Auf Antrag von einigen Klinikträgern hat das Landessozialgericht Brandenburg eine Zwischenverfügung erlassen, die den G-BA-Beschluss bis zu einer endgültigen Entscheidung aussetzt. Die mündliche Verhandlung zu diesem Thema wurde für Ende Januar 2011 festgesetzt.  

     

    Wohl um unterschiedliche Rechtsverhältnisse in den einzelnen Bundesländern zu vermeiden, hat der G-BA in seiner Dezembersitzung seinen Beschluss zu den Mindestmengen bis Ende Februar ausgesetzt.  

    Wie geht es weiter?