01.09.2003 | Qualitätssicherung
Vergleichende Externe Qualitätssicherung:
Wichtige Änderungen beschlossen
Auf der letzten Sitzung des Bundeskuratoriums für die "Vergleichende Externe Qualitätssicherung" (BQS) nach § 137 SGB V wurden wichtige Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die für Sie als Chefarzt wichtigsten Änderungen ab dem Jahr 2004.
So wurde für insgesamt zwölf Module beschlossen, die durch den Bund vorgegebene Verbindlichkeit der Teilnahme aufzuheben. Um hier Missverständnissen vorzubeugen: Eine Aufhebung der Teilnahmeverpflichtung durch den Bund bedeutet nicht automatisch, dass in diesen Modulen 2004 nicht mehr dokumentiert werden muss. Vielmehr hat die letzte Entscheidung hierüber die Landesebene. Diese darf die Bundesvorgaben gemäß Â§ 137 SGB V wohl über- jedoch nie unterschreiten. Das dortige Lenkungsgremium kann - was zumindest in einigen Fällen nicht unwahrscheinlich ist - für einzelne Maßnahmen die Fortführung beschließen. In diesem Fall besteht für die Krankenhäuser des jeweiligen Bundeslandes auch weiterhin die Pflicht zur Teilnahme.
Für den Insider ist die Entscheidung des Bundeskuratoriums auf jeden Fall verwunderlich. Hatte man dort doch noch vor drei Jahren gegen den ausdrücklich wiederholten Rat der Landesebene beschlossen, in mehr als 30 Modulen gleichzeitig die externe Qualitätssicherung (QS) einzuführen. Daraufhin wurde dann das Verfahren mit hohem Aufwand und nach Ansicht vieler Beteiligter sehr überstürzt eingeführt.
Die Begründungen für die jetzt vorgenommenen Änderungen sind an einigen Stellen schwer verständlich: Die Qualitätssicherung im Modul " Appendektomie " zum Beispiel wird mit folgender Begründung für nicht-verpflichtend erklärt: " Die Qualitätssicherung der Appendektomie wird seit über 20 Jahren in der Chirurgie durchgeführt (Anm. der Red.: Qualitätssicherung in Baden-Württemberg). Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch auf Grund der seit 2001 vorliegenden Ergebnisse ist für diesen Leistungsbereich derzeit eine stabile Versorgungssituation zu konstatieren. "
Dem Bundeskuratorium hätte auch schon vor drei Jahren bekannt sein können, dass von den Ärzten selbst Qualitätssicherung für die Blinddarm-Operationen betrieben wird. Zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich beschlossen, das Modul einzuführen. Ähnlich "triftige" Begründungen finden sich zum Beispiel auch für das Modul " Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom" : Hier wird angeführt, dass über 90 Prozent dieser Eingriffe in Deutschland ambulant durchgeführt und somit nicht durch die externe QS im stationären Bereich erfasst werden. Auch das war im Jahre 2000 schon bekannt.
Dieses Vorgehen hat die in den Kliniken tätigen Ärzte an vielen Stellen unnötig belastet. So mussten in einigen der jetzt wieder von der Verpflichtung befreiten Fachbereichen erst die nötigen Organisationsstrukturen geschaffen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Die Krankenhäuser haben zum Teil (teure) Software-Module angeschafft, die nun unter Umständen nicht mehr benötigt werden. Auch wurden an diesen Stellen Ressourcen gebunden, die sinnvoller für die Vorbereitung auf das neue Abrechnungssystem hätten genutzt werden können.
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