02.06.2009 | Recht
Aktuelle Urteile für Chefärzte - kurz berichtet
In den letzten Monaten wurden von deutschen Gerichten einige für Chefärzte interessante Urteile gefällt, die wir Ihnen hier vorstellen.
LAG Hamm: Chefarzt kein leitender Angestellter
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2008 (Az: 10 TaBV 24/08; Abruf-Nr. 091569 unter www.iww.de) entschieden, dass der Chefarzt hier nicht als leitender Angestellter einzustufen war. Das Verfahren war vom Bundesarbeitsgericht an das LAG zurückverwiesen worden („Chefärzte Brief“ Nr. 10/2006, S. 1).
Zur Begründung: Der Chefarzt einer geriatrischen Abteilung, der für zehn Prozent der Betten des Krankenhauses verantwortlich war, nahm keine bedeutsamen unternehmerischen Aufgaben für die gesamte Klinik wahr. Seine Personalverantwortung erstrecke sich nur auf die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis von in seiner Abteilung beschäftigten Mitarbeitern. Dies sei in Bezug auf das gesamte Krankenhaus eher von untergeordneter Bedeutung. Er könne nur dann als leitender Angestellter angesehen werden, wenn er z. B. als Ärztlicher Direktor auch Mitglied der Krankenhausverwaltung sei.
Die Frage, ob jemand leitender Angestellter ist, spielt zum Beispiel beim Kündigungsschutz eine große Rolle: Bei leitenden Angestellten ist das Kündigungsschutzgesetz nur sehr eingeschränkt anwendbar (siehe auch „Chefärzte Brief“ Nr. 9/2004, S. 1, und Nr. 11/2007, S. 8).
VGH Baden-Württemberg: Hochschullehrer kann Leitung einer Klinikabteilung entzogen werden
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