01.06.2007 | Strafrecht
Chefarzt wegen Vorteilsannahme und Erpressung unter Verdacht: Konsequenzen?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell gegen einen Professor und Chefarzt der Chirurgie an einer Universitätsklinik wegen Verdachts der Vorteilsannahme oder der Erpressung. Hintergrund soll das Angebot einer Behandlung einer Kassenpatientin gegen eine Spende von 5.000 Euro auf das „Spendenkonto Leberforschung“ sein.
Nach Angaben eines Kliniksprechers handelt es sich bei dem Vorfall nicht um einen Einzelfall, da das Verfahren offenbar in mehreren Fällen praktiziert worden war. Zudem prüfe man dienstrechtliche Konsequenzen.
Der Hintergrund
Im konkreten Fall soll sich eine 67-jährige Frau, die an Leberkrebs erkrankt war, in der Universitätsklinik um einen Operationstermin bemüht haben. Angeblich hat die Klinik drei OP-Termine platzen lassen. Als sich der Sohn der Patientin an die Chirurgie-Abteilung wandte, soll ihm die Sekretärin signalisiert haben, seine Mutter könne sofort ein Bett bekommen, wenn sie eine Spende in Höhe von 5.000 Euro leiste. Kritische Nachfragen zu dieser Forderung habe die Sekretärin mit folgenden Worten abgewehrt: „Mein Chef will das so.“
Nach Erkenntnissen der Ermittler habe der Chefarzt den Kassenpatienten in zahlreichen Fällen angeboten, sie wie Privatpatienten zu behandeln und zügig zu operieren. Als Gegenleistung soll er eine „Mindestspende“ auf das „Spendenkonto Leberforschung“ der Uniklinik gefordert haben. Die Höhe der Spenden lag zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
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