05.10.2010 | Vergütung
Die Krankenhausvergütung - ein wichtiges Thema auch für Chefärzte!
von Rechtsanwalt Rainer Hellweg, Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover, www.spkt.de
In den vergangenen Jahren hat es in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen teilweise einen Paradigmenwechsel gegeben - und zwar zu Ungunsten der Krankenhausträger. Angesichts dessen ist bei der stationären Aufnahme und Verweildauer von Kassenpatienten im Krankenhaus besonderes Augenmerk geboten - anderenfalls drohen Vergütungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen.
Solche Vergütungsstreitigkeiten haben enorm zugenommen. Mittlerweile leiten die Krankenkassen bei etwa 11 Prozent aller stationären Behandlungsfälle eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein.
Relevanz der Krankenhausvergütung für den Chefarzt
Der Vergütungsanspruch für die stationäre Krankenhausbehandlung von gesetzlich versicherten Patienten steht dem Krankenhausträger zu und wird gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend gemacht. Allerdings ist es auch für den Chefarzt relevant, wenn die Krankenkasse Zahlungen verweigert und der Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers ganz oder teilweise nicht realisiert werden kann. Und zwar aus zwei Gründen:
- Zum einen hat der Chefarzt als gesamtverantwortlicher Leiter seiner medizinischen Abteilung bzw. Klinik a priori ein Interesse, dass die dort erbrachten Leistungen auch in vollem Umfang vergütet werden und insofern die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise in der Abteilung nicht infrage steht.
- Zum anderen besteht in der Regel eine rechtliche Pflicht im vertraglichen Verhältnis gegenüber dem Krankenhausträger, im Rahmen des medizinisch Vertretbaren für die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise in der Abteilung Sorge zu tragen.
Voraussetzungen für Vergütungsanspruch
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