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  • 01.08.2006 | Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

    Gesetzesänderung: Das Wichtigste für Krankenhausärzte im Überblick

    von Rechtsanwälten Nando Mack und Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Münster

    Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für ein Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) gebilligt. Es soll nach Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit dem VÄndG sollen insbesondere die bereits im Jahr 2004 vom Deutschen Ärztetag beschlossene Liberalisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts in das Vertragsarztrecht umgesetzt und Unklarheiten bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beseitigt werden.  

     

    Der vorliegende Beitrag zeigt die wichtigsten Änderungen auf, die auch für Chefärzte von Interesse sind.  

    Organisationsrechtliche Erleichterungen

    Mit dem VÄndG werden zunächst die Möglichkeiten der Vertragsärzte, Ärzte anzustellen, erheblich erweitert.  

     

    Vertragsärzte dürfen Ärzte mit anderer Gebietsbezeichnung anstellen

    Künftig dürfen nach der neuen Rechtslage Vertragsärzte ohne Begrenzung Ärzte auch mit anderer Gebietsbezeichnung sowie mit individueller Arbeitszeitgestaltung anstellen, sofern keine Zulassungsbeschränkungen bestehen.