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  • 01.07.2007 | Weiterbildung

    Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

    Fast alle Chefärzte streben sie schon kurz nach Beginn ihrer Tätigkeit an, für viele ist sie sogar Bestandteil des Arbeitsvertrages: die Weiterbildungsbefugnis. Eine möglichst weitreichende Befugnis erhöht das Prestige des Chefarztes und der Klinik. Assistenzärzte bewerben sich eher in Kliniken mit voller Weiterbildungsbefugnis – in Zeiten des Ärztemangels ein echter Wettbewerbsvorteil.  

     

    Wie erhält man eine umfassende Weiterbildungsbefugnis? Wer bei dieser Frage zunächst an gute Kontakte zum Präsidenten seiner Ärztekammer denkt, liegt falsch. Gute Beziehungen zur Ärztekammer helfen vielleicht bei einer beschleunigten Bearbeitung eines Antrages. Für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis gelten aber Spielregeln, die in den Weiterbildungsordnungen (WBO) der Ärztekammern festgehalten sind. Anhand der Musterweiterbildungsordnung werden hier die wesentlichen Inhalte erläutert.  

     

    Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis gibt es? § 5 WBO nennt folgende Bedingungen:  

    1. Die fachliche und persönliche Eignung

    Ein „weiches“ Kriterium, das in der Praxis nur selten, dann aber meist in einem negativen Kontext angewendet wird. Beispiele hierfür sind: rassistische Äußerungen gegenüber ausländischen Patienten, sexuell anzügliches Fehlverhalten gegenüber Patienten und Schutzbefohlenen, wiederholte unsachliche – beleidigende – Kritik an Assistenzärzten vor den Patienten. Gravierendes Fehlverhalten gegenüber Patienten oder Kollegen – hierzu zählen auch Assistenzärzte in Weiterbildung – kann den Entzug der Weiterbildungsbefugnis nach sich ziehen.  

    2. Die mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung