· Fachbeitrag · Arbeits-/Weiterbildungsrecht
Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse: Das sollten Chefärzte wissen! (Teil 2)
von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Chefärzte sind häufig mit Arbeits- und auch Weiterbildungszeugnissen beschäftigt - als Ersteller etwa bei der Beurteilung eines Arztes in Weiterbildung, als Empfänger zum Beispiel beim Ausscheiden aus ihrer jetzigen Chefarzt-Position. Das ist Anlass genug, die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die beiden in der Praxis oft ähnlichen, tatsächlich aber sehr unterschiedlichen Zeugnisse näher zu beleuchten. Der zweite und letzte Teil der Beitragsreihe widmet sich dem Weiterbildungszeugnis. |
Wann ist der Chefarzt mit Weiterbildungszeugnissen befasst?
In ihrer beruflichen Funktion sehen sich Chefärzte in der Regel in folgenden Konstellationen mit einem Weiterbildungszeugnis befasst:
- Der Chefarzt hat von der Ärztekammer die Befugnis zur Weiterbildung erlangt und muss nun für einen Arzt ein Weiterbildungszeugnis erstellen.
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