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  • · Fachbeitrag · Weiterbildungsbefugnis

    Beim Ausstellen von Weiterbildungszeugnissen besser kein Auge zudrücken!

    von RAin, FAin MedR Rosemarie Bernauer, LL. M., Wienke & Becker, Köln

    | Dass weiterbildungsbefugte Ärzte es mit der Wahrheit sehr genau nehmen sollten, bekam ein Chefarzt aus Paderborn am eigenen Leib zu spüren: Da es Ungereimtheiten in den von ihm ausgestellten Weiterbildungszeugnissen gab, wurde ihm von der zuständigen Ärztekammer wegen fehlender persönlicher Eignung die Weiterbildungsbefugnis entzogen. Zudem erhielt er von seinem Arbeitgeber die Kündigung. Völlig zu Recht, wie das vom betroffenen Chefarzt angerufene Verwaltungsgericht Minden bestätigte (Az. 7 K 1887/20, Urteil vom 07.12.2021). |

    Chefarzt attestierte falsche Zeiten und nicht erbrachte Leistungen

    Der Chefarzt der Klinik für Orthopädie, spezielle Orthopädie und Sportmedizin war bereits viele Jahre zur Weiterbildung befugt, als sich die Vorfälle häuften, in denen es zu Unstimmigkeiten zwischen ihm und verschiedenen Weiterbildungsassistenten kam, welchen er Weiterbildungszeugnisse ausgestellt hatte. Im Falle eines aus Libyen stammenden Arztes bescheinigte er diesem etwa, dass dieser bestimmte Ausbildungsinhalte in seiner Klinik absolviert hatte, obwohl er diese tatsächlich in Libyen erbracht hatte und diese ‒ wie der Chefarzt wusste ‒ von der Ärztekammer für die Weiterbildung nicht anerkannt worden waren. Ebenso bescheinigte er dem Arzt die Durchführung von bestimmten Eingriffen, für die allerdings nicht er selbst, sondern ein anderer Chefarzt die Weiterbildungsbefugnis besaß und die tatsächlich auch nicht erbracht worden waren. Wieder einem anderen Weiterbildungsassistenten bescheinigte er eine Weiterbildungszeit ab August 2018, wobei dieser tatsächlich erst ab Januar 2019 im betreffenden Krankenhaus tätig war.

     

    In einem anderen Zeugnis ‒ formal handelte es sich um ein Arbeitszeugnis ‒ bescheinigte er einem Arzt wahrheitswidrig, dass dieser leitender Oberarzt gewesen sei, Vorträge in der Klinik gehalten habe sowie in die Ausbildung der Weiterbildungsassistenten eingebunden gewesen sei.