· Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Neue Gutachtengebühren ab dem 1. April 2015
| Die Gebühren für freie Gutachten bei der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften werden zum 1. April 2015 erneut beträchtlich angehoben. Die ab diesem Datum geltenden neuen Gebühren stellen wir den bis dahin geltenden Sätzen gegenüber. |
Vergleich der alten und neuen Gebühr für freie Gutachten
Ein Vergleich der bis zum 31. März 2015 mit den danach geltenden Gebührensätzen zeigt, dass die Anhebung zum Teil fast das Doppelte beträgt: So steigt die Gebühr eines eingehend begründeten Gutachtens von 360 auf 700 Euro.
UV-GOÄ | Freie Gutachten | Gebühr bis 31.3.2015 | Gebühr ab 1.4.2015 |
160 | Ohne Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang | 180 Euro | 290 Euro |
161 | Mit Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang | 280 Euro | 490 Euro |
165 | Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten | 360 Euro | 700 Euro |
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