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  • · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Neue Gutachtengebühren ab dem 1. April 2015

    | Die Gebühren für freie Gutachten bei der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften werden zum 1. April 2015 erneut beträchtlich angehoben. Die ab diesem Datum geltenden neuen Gebühren stellen wir den bis dahin geltenden Sätzen gegenüber. |

    Vergleich der alten und neuen Gebühr für freie Gutachten

    Ein Vergleich der bis zum 31. März 2015 mit den danach geltenden Gebührensätzen zeigt, dass die Anhebung zum Teil fast das Doppelte beträgt: So steigt die Gebühr eines eingehend begründeten Gutachtens von 360 auf 700 Euro.

     

    UV-GOÄ
    Freie Gutachten
    Gebühr bis 31.3.2015
    Gebühr ab 1.4.2015

    160

    Ohne Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang

    180 Euro

    290 Euro

    161

    Mit Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang

    280 Euro

    490 Euro

    165

    Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten

    360 Euro

    700 Euro