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S1-Leitlinie zur Triage bei COVID-19: Klinische Erfolgsaussicht ausschlagend, nicht Alter oder Behinderung
| Experten aus acht Fachgesellschaften* haben klinisch-ethische Empfehlungen erarbeitet für die Entscheidung, welche Patienten intensivmedizinisch behandelt und welche palliativmedizinisch versorgt werden. Die zum 23.11.2021 aktualisierte Vorabfassung der Empfehlungen liegt in Form einer medizinischen S1-Leitlinie vor, die von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet wurde. |
Grundsätzlich gilt hiernach: „Priorisierung von Patienten soll sich am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht orientieren. Dabei werden ‒ wenn nicht anders vermeidbar ‒ diejenigen Patienten nicht intensivmedizinisch behandelt, bei denen nur eine sehr geringe Aussicht besteht zu überleben. Vorrangig werden demgegenüber diejenigen Patienten intensivmedizinisch behandelt, die durch diese Maßnahmen eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit haben. Die Einschätzung der klinischen Erfolgsaussicht muss für jeden einzelnen Patienten so sorgfältig wie möglich erfolgen.“
Dies deckt sich mit den juristischen Empfehlungen von Prof. Dr. Karsten Gaede (Bucerius Law School), Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Universität Augsburg), Prof. Dr. Frank Saliger (LMU München) und Prof. Dr. Michael Tsambikakis (Universität Passau), die eine Stellungnahme mit konkreten Handlungsempfehlungen erarbeitet haben, wie Mediziner in Ausnahmesituationen der sogenannten Triage Entscheidungen treffen und strafrechtliche Risiken minimieren können. Eine Zusammenfassung finden Sie hier. Die Kernaussage: „Ein ärztliches Handeln nach klinischer Erfolgsaussicht ist rechtmäßig.“
*Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI),
die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA),
die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI),
die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN),
die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI),
die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP),
die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und
die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM).