· Fachbeitrag · Delegation
Der „Physician Assistant“: Statt „Königsweg“ eher ein Weg in die Sackgasse - eine Replik
von Rechtsanwalt Anno Haak, LL.M., Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn, www.medi-ip.de
| Das deutsche Gesundheitswesen gilt als eines der besten weltweit. Die hohe Versorgungsqualität ist auch in der konsequenten Anwendung des Approbationsvorbehalts begründet. Unabhängig davon bestehen Versorgungsengpässe. Ob man diese durch die Ausweitung von akademisierten Gesundheitsfachberufen wie dem Physician Assistant (PA) schließen sollte, wie in dem Beitrag in der letzten Ausgabe gefordert wird ( CB 07/2015, S. 3 ), ist mehr als fraglich. Eine Replik. |
Versorgungslücken sind durch Delegation nicht zu schließen
Die verbesserte Ausbildung von Delegationsempfängern - sei es als PA, sei es durch andere „studierte“ Gesundheitsfachberufe - kann per se ohne Aufweichung des Approbationsvorbehalts den Ärztemangel nicht beheben. Die Delegation ärztlicher Leistungen setzt ihrem Wesen nach eine Überwachung des Empfängers auch bei nachgeordneten heilberuflichen Tätigkeiten voraus. „Überwachung“ bedeutet zwar nicht ein dauerndes „Händchen halten“, wohl aber die jederzeitige Eingriffsmöglichkeit des delegierenden Arztes. Diese Voraussetzung setzt der Delegation natürliche Grenzen. Eine Beendigung bestehender Versorgungslücken ist damit nicht zu erreichen.
Zumindest der Erstkontakt und die Einleitung der Therapie müssen ohnehin dem Arzt vorbehalten bleiben. Die ärztliche Erstuntersuchung, die Diagnose und die Einschätzung der Therapiebedürftigkeit sowie die Auswahl des Therapieregimes ist ärztliche Kernaufgabe, die auch durch die zu verzeichnende Tendenz zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe nicht zu ersetzen ist. Die Substitution, also die Ersetzung ärztlicher Tätigkeit durch selbstständig behandelnde Träger von Gesundheitsfachberufen wie dem PA, ist zur Schließung von Versorgungslücken etwa in ländlichen Gebieten und zur Aufrechterhaltung der Qualität der Versorgung deshalb kein geeignetes Mittel.
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