· Fachbeitrag · Ethik
Medizinethik und Recht am Lebensende: Die Entscheidung des BGH zum Thema „Lebenserhalt“
von Prof. Dr. Dr. Karl-Heinz Wehkamp, Socium Forschungszentrum, Uni Bremen u. Prof. Dr. Kai Wehkamp, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
| Medizinische Entscheidungen am (vermeintlichen) Lebensende stehen heute mehr denn je unter Beobachtung, sowohl durch sogenannte Lebensschützer als auch durch Richter, Rechtsanwälte und Krankenkassen. Die einen fordern, dass jede denkbare Chance der Lebensverlängerung auch genutzt wird, während andere hinter lebensverlängernden Maßnahmen wirtschaftliche Gewinnabsichten seitens der Krankenhäuser oder Ärzte vermuten. Das Spannungsfeld zwischen beiden Seiten zeigt die Notwendigkeit gut begründeter und dokumentierter Entscheidungen. |
Die Kunst der gemeinsamen Entscheidungsfindung
Die Möglichkeiten, menschliches Leben durch ein Abwenden oder Aufhalten des Sterbeprozesses zu erhalten, sind im Zuge der wissenschaftlich-technischen Entwicklung kontinuierlich gewachsen. Dabei sind es neben den aufwendigsten medizinischen Verfahren oft auch recht einfach erscheinende Mittel wie Infusionstherapien oder Sondenernährung, die ein erwartetes Sterben aufhalten und verzögern können.
Doch je breiter das vorhandene Arsenal lebenserhaltender Mittel und Maßnahmen ist, desto schwieriger wird die Einschätzung, ob es sich bei einem Krankheitsverlauf um einen Sterbeprozess oder eine kritische Episode im Leben eines Menschen handelt. Ärzte können solchen Beurteilungen nicht ausweichen.
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