Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Geburtshilfe

    Deutscher Hebammenverband akzeptiert Angebot zum Ausgleich der Haftpflichtprämie

    | Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nimmt das aktuelle Angebot des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der Haftpflichtprämien der Hebammen an. Ein ähnliches Angebot, welches der DHV im Mai noch abgelehnt hatte, wurde mittlerweile um die gesetzlich festgelegten Zuschläge für Hebammen erweitert. Hintergrund ist, dass sich die finanzielle Lage vieler freiberuflich tätiger Hebammen aufgrund der um 20 Prozent auf 5.091 Euro angestiegenen jährlichen Haftpflichtprämie dramatisch verschlechtert hatte - viele mussten daher ihren Beruf aufgeben. |

     

    Wie der Hebammenverband mitteilte, verzichtet er mit der Annahme des Vorschlags des GKV-Spitzenverbandes auf das zunächst avisierte Schiedsstellenverfahren. Das akzeptierte Angebot hat die Vergütung der Beleghebammen im Schichtdienst nach oben korrigiert und die gesamte Vergütung um einen Zuschlag ergänzt. Dieser Zuschlag ergibt sich aus der ab Juli dieses Jahres geltenden gesetzlichen Neuregelung des SGB V und wird im Juli 2015 von einem noch zu verhandelnden sogenannten Sicherstellungszuschlag abgelöst. Beide Maßnahmen sollen die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe bei der Geburt sichern.

     

    Der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband gilt nun rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und wird im Juli 2015 von dem Sicherstellungszuschlag abgelöst. Dieser soll dann allen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zugutekommen - bisher werden Beleghebammen im Schichtdienst nach Mitteilung des DHV noch schlechter gestellt.

     

     

    Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)

    Quelle: ID 42860261