· Fachbeitrag · Interview
„Das novellierte Mutterschutzgesetz benachteiligt schwangere Ärztinnen!“
| Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erhielten Post vom Deutschen Ärztinnenbund (DÄB). Der beklagt eine verheerende Situation bei schwangeren Ärztinnen. Grund sei das novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG; online unter iww.de/s5393 ). PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Neurochirurgin am Universitätsklinikum Freiburg, ist Vizepräsidentin des DÄB und in dessen Vorstand für das Thema Mutterschutz zuständig. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte sie nach Defiziten und Lösungsansätzen. |
Frage: Frau Dr. Puhahn-Schmeiser, welche Nachteile erfahren Ärztinnen, wenn sie ihre Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informieren?
Antwort: Sobald eine Ärztin ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft anzeigt, muss die im Gesetz festgeschriebene Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Ihr Arbeitsplatz soll der neuen Situation angepasst werden, damit sie unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll weiterbeschäftigt werden kann. Häufig halten die beaufsichtigenden Behörden es nicht für sicher, dass eine schwangere Frau weiter operiert oder andere Interventionen durchführt. Das führt dazu, dass Chefärztinnen und Chefärzte werdende Mütter pauschal aus OP und Interventionsbereichen herausnehmen. Es betrifft aber nicht nur die operativen Fächer. Schwangere Ärztinnen dürfen auch keine Wunden versorgen oder Blutentnahmen machen. Der Kontakt zu den Patienten ist eingeschränkt.
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