· Fachbeitrag · Kooperationen
Streit um Sachkostenerstattung: Urteil bedroht bestehende Kooperationen mit Vertragsärzten
von Dr. Tilman Clausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Wahlleistungsvereinbarungen erstrecken sich auch auf Leistungen von Ärzten außerhalb der Klinik, wenn diese von liquidationsberechtigten Klinikärzten veranlasst wurden. Bisher war man der Ansicht, dass solche extern beauftragten Ärzte auch anfallende Sachkosten direkt mit dem Patienten abrechnen können. Die Entscheidung des Landgerichts (LG) Stade vom 20. Mai 2015 stellt dies infrage (Az. 4 S 45/14, Abruf-Nr. 145440 ). Wie können Chefärzte und Kliniken die Konsequenzen des Urteils für eine Kooperation mit Vertragsärzten - insbesondere Radiologen - abwenden? |
Fall: PKV verweigert Erstattung der Sachkosten
Eine Patientin hatte mit einem Krankenhaus, das über keine radiologische Abteilung verfügt, wahlärztliche radiologische Leistungen vereinbart. Diese wurden regelmäßig durch Ärzte einer radiologischen Gemeinschaftspraxis erbracht, die mit der Klinik einen Kooperationsvertrag geschlossen hatte. In der Wahlleistungsvereinbarung des Krankenhauses wird auf den Kooperationsvertrag Bezug genommen. Im Fall hatten die Radiologen gegenüber der Patientin etwa 5.300 Euro abgerechnet - davon ca. 3.500 Euro für Sachkosten. Die PKV zahlte die wahlärztlichen Leistungen, die Sachkosten aber nicht.
Die Radiologen klagten daraufhin auf Zahlung auch der Sachkosten. Sie verwiesen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. November 2010 (Az. III ZR 323/09, Abruf-Nr. 104086). Danach können Ärzte Sachkosten abrechnen, wenn diese bei wahlärztlichen Behandlungen anfallen, die von angestellten oder beamteten Klinikärzten veranlasst wurden.
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