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  • · Fachbeitrag · Management/Haftung

    Compliance Management System: Was haben Chefärzte damit zu tun?

    von Babette Christophers LL.M., Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht, www.christophers.de

    | Klinik-Skandale schlagen hohe Wellen. Sofort wird gefragt: Muss die Klinikleitung oder der Chefarzt für den Schaden geradestehen? Hätte der Skandal verhindert werden können? Hier setzt das Compliance Management System (CMS) des Krankenhauses an. Chefärzte sollten sich hiermit vertraut machen, um nicht haften zu müssen. |

    Was ist ein Compliance Management System (CMS)?

    Bei dem Begriff „Compliance“ wird der Arzt zuerst an das kooperative Mitwirken des Patienten bei der Therapie denken. Compliance im Sinne eines CMS bedeutet jedoch, dass Gesetze, Richtlinien und selbst auferlegte Kodizes eingehalten werden. Dabei geht es vor allem darum, strafrechtlich relevantes Mitarbeiterverhalten und damit Skandale sowie die Zahlung von Schadenersatz zu vermeiden, die das Haus finanziell ruinieren können. Daneben gilt es, alle rechtlichen Regelungen zu befolgen, die der Klinik auferlegt sind.

     

    Aufbau eines Compliance-Programms

    Der Weg zur Compliance startet von oben. Die „Kultur“ einer Klinik wird durch die Geschäftsleitung mitbestimmt. Daher kann ein Compliance-System nur funktionieren, wenn die Leitung und die führenden Köpfe von diesem System überzeugt sind und es vorleben. Dafür sollten zunächst Verhaltensprozeduren festgelegt werden. Darin werden Grundsätze formuliert, zudem wird auf geltende Gesetze und Krankenhausrichtlinien hingewiesen, um Mitarbeiter für rechtliche Risiken zu sensibilisieren. Jeder Mitarbeiter muss auf dieses schriftlich erstellte Compliance-Programm jederzeit zugreifen können.