· Fachbeitrag · Vergütung
Kein Anspruch auf Vergütung: EDV-Erfassung von Patientendaten kein Beginn einer stationären Behandlung
| Allein die Eingabe von Patientendaten in das Computersystem eines Krankenhauses kann nicht als Beginn einer stationären Behandlung gewertet werden. Das hat das Sozialgericht (SG) Detmold am 19.01.2017 entschieden (Az. S 3 KR 555/15). |
Im betreffenden Fall rieten die Krankenhausärzte im Rahmen einer Notfallbehandlung einer Patientin zu einer stationären Behandlung und Überwachung. Die Patientin lehnte dies ab und verließ nach schriftlicher Aufklärung das Krankenhaus. Das Krankenhaus forderte für stationäre Leistungen von der Krankenkasse eine Vergütung i. H. v. ca. 630 Euro. Dies wies die Krankenkasse mit der Begründung zurück, dass keine stationäre Behandlung erfolgt sei. Das Gericht gab der Krankenkasse Recht. Nach Auffassung des Gerichts besteht kein Vergütungsanspruch, wenn der Versicherte das Krankenhaus verlässt und keine Einwilligung zur stationären Behandlung erteilt. Die Patientin hatte keine Krankenhausleistungen in Anspruch genommen. Ein Bett war ihr noch nicht zugeteilt worden. Auch der zeitliche Ablauf sprach gegen eine bereits begonnene stationäre Behandlung: Die Notfallbehandlung in der Ambulanz erfolgte nämlich um 15:20 Uhr. Bereits um 16:00 Uhr hatte die Patientin die Erklärung unterzeichnet, dass sie keine stationäre Behandlung wünsche.